Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scoolio GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Scoolio GmbH (nachfolgend “Scoolio”) und ihren Kunden ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern Scoolio diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn Scoolio in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt.
(2) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von Scoolio haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Scoolio sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Scoolio innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen (Auftragsbestätigung).
(2) Scoolio ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern der Vertrieb und die Veröffentlichung in den Produkten von Scoolio mangels der hinreichenden Anzahl von verkauften Anzeigen unwirtschaftlich wäre, weil die Einnahmen aus den betreffenden Anzeigenverträgen nicht die Ausgaben für diese decken, ohne dass Scoolio hierfür ein Verschulden trifft. Im Falle eines Rücktritts wird Scoolio dem Kunden seine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
§ 3 Leistungsgegenstand
Der Vertrag verpflichtet Scoolio zur Erfüllung der geschuldeten Leistung, insbesondere zur Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Kunden in den Produkten von Scoolio, im Internet bzw. in mobilen Applikationen zum Zweck der öffentlichen Zugänglichmachung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
§ 4 Spezifikation der Anzeigen
(1) Die technischen Anforderungen an die Anzeigen werden dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. Hierzu erhält der Kunde von Scoolio einen Anzeigenleitfaden, in dem sämtliche Informationen enthalten sind. Des Weiteren erhält der Kunde nach Vertragsschluss die notwendigen Informationen, wie er seine fertigen Anzeigen Scoolio zur Verfügung stellen kann. Dies erfolgt grundsätzlich durch einen Upload der entsprechenden Datei auf einen Server von Scoolio oder per Email an eine durch Scoolio bereitgestellte Adresse.
(2) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von Scoolio mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
(3) Anzeigen dürfen Werbung für Waren und/oder Dienstleistungen des Kunden oder von Dritten enthalten. Die Werbung für Parteien oder deren politische Programme ist nicht zulässig.
(4) Scoolio behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Scoolio unzumutbar ist. Unzumutbar sind insbesondere Anzeigen, die gegen vorstehenden Absatz 3 oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, Scoolio und/oder dessen Webseiten in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter in Scoolio bzw. in dessen Webseiten erheblich zu beeinträchtigen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
(5) Das Datum der Übergabe der Anzeige wird dem Kunden spätestens mit Vertragsschluss mitgeteilt.
(6) Probeabzüge der Anzeigen werden dem Kunden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Scoolio berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten angemessenen Frist mitgeteilt werden.
(7) Kosten für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier, d. h. insbesondere den technischen Anforderungen entsprechender Unterlagen ist der Kunde verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert Scoolio unverzüglich Ersatz an. Scoolio gewährleistet die übliche Qualität im Rahmen der durch die Unterlagen gegebenen Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung sonstiger Beschaffenheitsvereinbarungen zwischen den Parteien.
(2) Der Kunde wird Scoolio unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Anzeigentexte oder sonstige Unterlagen/Daten gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzten.
(3) Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
(4) Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen für sämtliche Schäden, die Scoolio aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.
(5) Der Kunde bewahrt Stillschweigen über die mit Scoolio geschlossenen Verträge. Eine Weitergabe von vertraglichen Informationen an Dritte ist nur unter Zustimmung von Scoolio gestattet.
§ 6 Rechtliche Anforderungen an die Anzeigen des Kunden, Rechteeinräumung
(1) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Anzeigentexte oder sonstige Unterlagen/Daten weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
(2) Der Kunde stellt Scoolio gemäß den gesetzlichen Regelungen von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Absatz 1 frei und verpflichtet sich, Scoolio in diesem Umfang alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.
(3) Der Kunde räumt Scoolio ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den Anzeigen ein. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Darüber hinaus ist Scoolio berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Des Weiteren ist es Scoolio auch nach Beendigung der Anzeigenschaltung oder einer etwaigen Vertragszeit gestattet, die Anzeigen des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung zu benutzen. Hierbei wird Scoolio auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
§ 7 Veröffentlichung im Internet
Scoolio bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf seinen Internetseiten sowie im Rahmen entsprechender mobiler Applikationen eine Unternehmenspräsentation einzurichten und Anzeigentexte sowie digitale Werbeinformationen zu veröffentlichen. Hierfür gelten ergänzend folgende Regelungen:
(1) Registrierung
Die Nutzung der im Internet verfügbaren Dienste setzt neben einem nach § 2 dieser Bedingungen erfolgten Vertragsschluss eine vorherige Registrierung im Internet voraus. Im Verlauf des Registrierungsvorganges wird der Kunde gebeten, einen Benutzernamen und ein Passwort anzugeben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass der Benutzername keine Rechte Dritter verletzt. Ebenso hat der Kunde sicher zu stellen, dass sein Zugang zu den Internetdiensten und die Nutzung der dort zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch berechtigte Personen erfolgt. Die Zugangsdaten einschließlich des Passwortes sind geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist Scoolio vom Kunden unverzüglich zu informieren.
(2) Verfügbarkeit der Webseiten
Scoolio gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Webseiten mindestens 161 Stunden pro Woche verfügbar sind. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster der Internetseiten, die jeden Sonntag zwischen00:00und04:00Uhr liegen.
Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach §10 Abs. 2 dieser Bedingungen.
(3) Einstellung der Informationen
Der Kunde lädt seine Anzeigentexte sowie sonstige digitale Werbeinformationen auf einen Server von Scoolio und veranlasst hiermit selbstständig deren Veröffentlichung im Internet. Scoolio führt dabei keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität dieser Inhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Informationen und deren Eignung für einen bestimmten Zweck.
(4) Verantwortlichkeit für die Informationen
Bezüglich der Spezifikationen und rechtlichen Anforderungen der Anzeigentexte und sonstigen Werbeinformationen sowie der Mitwirkungspflichten des Kunden gelten die vorstehenden §§ 3 bis 6 dieser Bedingungen entsprechend. Zusätzlich behält sich Scoolio das Recht vor, bereits eingestellte Informationen ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen dieser Informationen durch den Kunden oder diese Informationen selbst zu einem Verstoß gegen diese Bedingungen geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen dieses Bedingungen kommen wird. Scoolio wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr eines Verstoßes wählen. Außerdem wird Scoolio den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn er Maßnahmen nach Absatz 4 unternommen hat.
(5) Rechteeinräumung
Der Kunde räumt Scoolio ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Anzeigentexten und sonstigen Werbeinformationen ein. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. § 6 Abs. 3 Satz 2 bis 5 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Scoolio zugrunde liegen und die Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll, gelten die bei Leistungserbringung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Bei Verträgen über die Veröffentlichung von Anzeigen des Kunden in den Produkten von Scoolio ist mit Vertragsschluss und Rechnungslegung der vertraglich vereinbarten Vergütung fällig.
(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Scoolio. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
(6) Scoolio ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Scoolio durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei Verträgen über die Veröffentlichung von Anzeigen in den Produkten von Scoolio hat der Kunde bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Darstellung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung.
(2) Bei Verträgen über die Veröffentlichung von Anzeigentexten oder sonstigen Werbeinformationen im Internet ist Scoolio bei Fehlern, die nicht ausschließlich auf die vom Kunden bereitgestellten Daten zurückzuführen sind, innerhalb angemessener Frist zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Zahlungsminderung verlangen. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
(3) Das Recht des Kunden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Scoolio haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Scoolio bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von Scoolio herbeigeführt werden, sowie bei Arglist, Garantien und im Fall von Personenschäden, haftet der Anbieter unbeschränkt.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Scoolio haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.
§ 11 Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer bei Verträgen über die Veröffentlichung von Anzeigentexten in den vertragsgegenständlichen Werbemitteln oder sonstigen Werbeinformationen im Internet bestimmt sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Sofern dort nichts anderes vereinbart wird, ist der Vertragsbeginn immer der 01.09. und verlängert sich der Vertrag nach Ablauf von 12 Monaten zu diesem Zeitpunkt jeweils um weitere 12 Monate bzw. bei Printprodukten auf das jeweilige Produkt für das Folgejahr, wenn er nicht jeweils bis zum 31.07. des vorangegangenen Jahres gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Beendigung des Vertrags wird Scoolio die Informationen aus dem Internet beseitigen. § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 dieser Bedingungen bleibt unberührt.
(2) Kündigt der Besteller den Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen in den vertragsgegenständlichen Werbemitteln ohne Gründe nach § 648 BGB, kann Scoolio wahlweise die Ansprüche nach § 648 BGB oder stattdessen für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn neben der Vergütung für die schon erbrachten Leistungen einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 % der für die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen geschuldeten Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der Scoolio nach § 648 BGB zustehende Betrag niedriger ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Scoolio.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrags davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.